Förderbedingungen
Eine gute Projektidee - aber es fehlt an der Finanzierung?
Hier finden Sie die wichtigsten Förderbedingungen für das Regionalbudget bei ILE-Bodensee:
- Die Förderung ist auf das Gebiet von ILE-Bodensee (d. h. die ländlich geprägten Gemeinden im Landkreis Konstanz) beschränkt: Hier finden Sie eine Übersicht der ILE-Gebietskulisse.
- Förderfähig ist ein Kleinprojekt, das mindestens 2.000 € und maximal 20.000 € netto förderfähige Gesamtkosten umfasst. Der Fördersatz darauf beträgt max. 80 %.
- Die Projekte müssen im Jahr der Bewilligung umgesetzt (bis 15.11.) und abgerechnet (bis 30.11.) werden.
- Förderfähig sind nur Investivmaßnahmen bzw. Projekte, die einen wesentlichen investiven Anteil besitzen. Anregungen für mögliche Projektideen finden Sie hier...
- Die Projekte müssen dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) von ILE-Bodensee entsprechen. Mit folgenden Klicks gelangen Sie zu unserem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept und zu den dort formulierten Zielen, welche den Förderkriterien des Regionalbudgets zugrunde liegen.
- Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Kleinstunternehmen, Privatpersonen oder Gemeinden.
- Der Antragsprozess läuft folgendermaßen ab: Sie stellen einen Projektantrag. Unsere Geschäftsstelle prüft, ob dieser gemäß der Förderrichtlinien förderfähig ist. Wenn dies für Ihren Antrag zutrifft, werden Sie aufgefordert, einen Bewilligungsantrag zu stellen. Das Beschlussgremium wählt aus den vorliegenden Anträgen diejenigen aus, die eine Förderung erhalten sollen. Dabei wird ein transparenter Auswahlprozess mittels Punktevergabe nach einer Bewertungsmatrix für Kleinprojekte und ihrer erläuternden Arbeitshilfe angewandt.
- Es gibt ein bis zwei Auswahlrunden pro Jahr. Die Fördermittel für 2022 sind bereits ausgeschöpft.
- Anträge können laufend eingereicht werden, werden aber für den jeweilig laufenden Förderaufruf nur bis zur Einreichungsfrist berücksichtigt.
Wichtig: Es darf erst dann mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden (z.B. Auftragserteilung, Baubeginn oder Kauf), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Diese erfolgt durch den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags zwischen dem Verein ILE Bodensee e. V. (Erstempfänger) und dem Projektträger (Letztempfänger), nachdem das Projekt auf der Auswahlsitzung zur Förderung beschlossen wurde.
Wenn Sie Fragen oder eine Projektidee haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an das ILE-Bodensee-Regionalmanagement. Wir beraten Sie gerne.